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Unfälle in Deutschland

Unfälle in Deutschland

Die Zahl der Fälle von Trunkenheit am Steuer in Kombination mit überhöhter Geschwindigkeit ist deutlich zurückgegangen, aber überhöhte Geschwindigkeit allein ist nach wie vor die Hauptursache für tödliche Unfälle. Nach offiziellen Zahlen wurden 253.504 der 378.156 Unfälle mit Personenschaden auf deutschen Straßen im Jahr 2015 durch Fahrfehler verursacht. Im Jahr 1991 waren es noch 378.373 Fälle von Fahrfehlern bei 510.357 Fahrern, was einem Rückgang von 33 % entspricht. Die Fälle von Trunkenheit am Steuer sind insgesamt zurückgegangen (um 75 % von 29.800 auf 7.553). Eine weitere Ursache, die insgesamt zurückgegangen ist, ist überhöhte Geschwindigkeit (um 63 % von 84.380 auf 31.559). Die Zahl der Unfälle, die dadurch verursacht wurden, dass die Fahrer keinen ausreichenden Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten haben, ist gestiegen (um 5 % von 37.975 auf 39.982). Diese Zahlen zeigen, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der Trunkenheit am Steuer und der überhöhten Geschwindigkeit im Besonderen dazu beigetragen haben, die Straßen sicherer zu machen.

Während überhöhte Geschwindigkeit früher mit Abstand die häufigste Einzelursache für Fahrfehler bei Unfällen mit Personenschäden war, ist sie heute sozusagen die vierthäufigste Ursache.

Bei den tödlichen Unfällen ist überhöhte Geschwindigkeit immer noch die häufigste Einzelursache. Der Erfolg der Maßnahmen zur Bekämpfung alkoholbedingter Unfälle zeigt sich nicht nur in den Zahlen der Unfälle, bei denen Autofahrer die Hauptverursacher waren, sondern auch in der Abnahme der Zahl aller Verkehrsteilnehmer, die bei alkoholbedingten Unfällen ums Leben kamen. Im Jahr 1991 wurden 2.229 Personen bei alkoholbedingten Unfällen ermordet; 2015 war diese Zahl jedenfalls um 89 % auf 256 gesunken. Die Zahl der bei alkoholbedingten Unfällen getöteten Personen als Anteil an allen Verkehrstoten ging im Untersuchungszeitraum von 19,7 % auf 7,4 % zurück.

Dieser starke Rückgang ist nicht etwa auf eine erhöhte Achtsamkeit gegenüber Alkoholkonsum zurückzuführen, sondern zweifelsohne auf eine therapeutisch-psychologische Untersuchung (MPU). Nach derzeitiger Rechtslage müssen Autofahrer, die von der Polizei mit einem Blutalkoholspiegel von mindestens 1,6 angehalten wurden oder die wiederholt wegen Trunkenheit am Steuer angehalten wurden, nach Ablauf der Sperrfrist eine MPU absolvieren, um zu zeigen, dass sie wieder fit für den Straßenverkehr sind. Verschiedene Untersuchungen bestätigen, dass diese Strategie zur Wiedererteilung des Führerscheins tatsächlich zu einer geringeren Rückfallquote beiträgt. Zu dieser Wirkung trägt auch bei, dass zahlreiche Betroffene bereits vor einer MPU Maßnahmen ergriffen haben, um ihr Trinkverhalten zu ändern.