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Klassen A, A1, A2 und AM (TÜV Nord)

A

A1

A2

Klasse A

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit

  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von mehr als 15 kW

Mindestalter:

24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)

Voraussetzungen:

Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt

Befristung:

Klasse A ist unbefristet gültig

Einschluss:

Klassen A2, A1 und AM

Hinweise:

Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

 

Klasse A1

Krafträder (Leichtkrafträder) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit

  • einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von bis zu 15 kW

Mindestalter:

16 Jahre

Voraussetzungen:

Keine andere Klasse ist Voraussetzung

Befristung:

Klasse A1 ist unbefristet gültig.

Einschluss:

Klasse AM

Hinweise:

Klasse A2

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

Mindestalter:

18 Jahre

Voraussetzungen:

Keine andere Klasse ist Voraussetzung

Befristung:

Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.

Einschluss:

Klasse A1 und M

Hinweise:

Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.

Klasse AM

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge

  • der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge

  • der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)

Mindestalter:

15 Jahre

Auflage:

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Dies wird durch die Schlüsselzahl 195 im Führerschein vermerkt. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Befristung:

Klasse AM ist unbefristet gültig.

Einschluss:

Hinweise:

Mofa

Ein Mofa ist ein kleines Mofa oder ein motorisiertes Fahrrad, das bis zu 25 km/h von Personen ab 15 Jahren ohne Führerschein gefahren werden kann. Es ist jedoch erforderlich, eine schriftliche und praktische Prüfung abzulegen. Diese werden von den meisten Fahrschulen angeboten. Es besteht Helmpflicht.

Ein Mofa muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Es muss weniger als 50ccm haben
  • Es muss weniger als 0,5 Kw Leistung haben
  • Es darf nicht mehr als 30 kg wiegen, wenn es leer ist.
  • Das Vorderrad darf nicht mehr als 26 cm breit sein.
  • Das Hinterrad darf nicht breiter als 28 cm sein.


Die technischen Anforderungen an ein Mofa liegen unter denen der europäischen Führerscheinklasse AM und sind daher nur in Deutschland gesetzlich geregelt.