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Castrop-Rauxel
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Wer A wie Auto sagt, muss B machen: Denn das ist der Buchstabe für die Lizenz zum Autofahren. Mit B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will muss aufpassen. Denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich. Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an. Klasse B
auch mit Anhänger
Mindestalter: | 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17) |
Voraussetzungen: | – |
Befristung: | Klasse B ist unbefristet gültig |
Einschluss: | Klasse L und M |
Hinweise: | Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen KFZ im Inland, im Falle eines KFZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist. |
Mindestalter: | 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17) |
Voraussetzungen: | – |
Befristung: | Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig |
Einschluss: | – |
Hinweise: | Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer. |
Mindestalter: | 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17) |
Voraussetzungen: | Vorbesitz der Klasse B |
Befristung: | Klasse BE ist unbefristet gültig |
Einschluss: | – |
Hinweise: | Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich. |