Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.
B96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig
Einschluss:
–
Hinweise:
Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.
Klasse C1E
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg (bisher Klasse BE, wenn die zulässige Gesamtmasse GM des Anhängers größer 750 kg war
Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit
einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzungen:
Klasse C1
Befristung:
Klasse C1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert..
Einschluss:
Klasse BE sowie D1E, sofern Klasse D1 vorhanden
Hinweise:
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Klasse CE
Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit
einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Mindestalter:
21 Jahre
Voraussetzungen:
Klasse C
Befristung:
Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Einschluss:
Klassen BE, C1E und T sowie DE, sofern Klasse D vorhanden
Hinweise:
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich. Die Fahrerlaubnis der Klasse CE kann mit 18 Jahren erworben werden: a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin” 2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Fachkraft im Fahrbetrieb” oder 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.